- Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
- alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten,
- Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
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