|
|
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Soltau e.V.
des Deutschen Roten
Kreuzes, Kreisverband Soltau e.V.
in der Fassung des
Beschlusses der Mitgliederversammlung
§ 1 Name, Rechtsform,
Verflechtung
-
Der Kreisverband führt
als Mitgliederverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK),
Landesverband Niedersachen e.V., den Namen "Deutsches Rotes
Kreuz, Kreisverband Soltau e.V.". Er hat seinen Sitz in
Soltau und ist in das Vereinsregister eingetragen. Der
Kreisverband erstreckt sich über den Alt-Kreis Soltau.
-
Sein Kennzeichen ist das
völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund.
-
Die Satzung des
DRK-Landesverbandes Niedersachsen e.V. ist für den
Kreisverband und seine Gliederungen verbindlich. Soweit sie
Mitgliedschaftsrechte und -pflichten enthält, ist sie
Bestandteil dieser Satzung.
-
Alle Mitglieder der
Ortsvereine und des Kreisverbandes gehören dem Deutschen
Roten Kreuz an.
Der Kreisverband erfüllt
seine Aufgaben nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes:
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit,
Freiwilligkeit, Einheit, und Universalität.
-
Der Kreisverband nimmt
als Mitglied des DRK die Aufgaben wahr, die sich aus dem
Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 und in den Beschlüssen der
Internationalen Rotkreuz-Konferenzen ergeben. Er überwacht
deren Durchführung in seinem Gebiet. Der Kreisverband dient
der Wohlfahrt und Gesundheit des Volkes. Er vertritt in
Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der
Völkerverständigung und des Friedens. Er arbeitet als
Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege mit Vereinigungen
und Einrichtungen zusammen, die auf gleichen oder ähnlichen
Gebieten tätig sind. Dem Kreisverband obliegen daher
insbesondere folgende Aufgaben:
-
Mitwirkung beim Schutz
der Zivilbevölkerung
-
Hilfe für Opfer
bewaffneter und politischer Konflikte
-
Mitwirkung im
Sanitätsdienst der Bundeswehr
-
Suchdienst, Tätigkeit als
amtliches Auskunftsbüro nach den Genfer Rotkreuz- Abkommen,
Mitwirkung bei der Familienzusammenführung und bei den mit
diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen.
-
Verbreitung der Kenntnis
der Genfer Rotkreuz- Abkommen
-
-
Krankentransport und
Rettungsdienst
-
-
Katastrophenschutz und
Katastrophenhilfe
-
Erste Hilfe bei
Notständen und Unglücksfällen
-
Internationale
Hilfsaktionen
-
Ausbildung der
Bevölkerung in Erster Hilfe und im Gesundheitsschutz
-
Wohlfahrtspflege (
Sozialarbeit, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Mütter,
alte Menschen, Kranke und Behinderte )
-
Gesundheitsdienst und
vorbeugende Gesundheitspflege
-
Jugendpflege,
Jugendfürsorge und Jugendsozialarbeit
$ 7 Abs. 2 der Satzung des
Deutschen Roten Kreuzes beliebt unberührt.
-
Der Kreisverband fördert
die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und
Mitglieder. Er sorgt für die Aus- und Fortbildung seiner
haupt- und ehrenamtlichen Fachkräfte. Ihm obliegt die
Vertretung der Ortsvereine sowie deren Gliederungen
gegenüber dem Landesverband, dem Landkreis und den auf
Kreisebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen. Er
arbeitete eng mit den übrigen Kreisverbänden und mit den
Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines
Bereiches zusammen.
-
Der Kreisverband führt im
Jugendrotkreuz die Jugend an die Aufgaben und Ziele des
Roten Kreuzes heran. Er fördert den Rotkreuz-Gedanken in den
Schulen.
-
Der Kreisverband wirbt
für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die
Erfüllung dieser Aufgaben Spenden und stellt Hilfsmittel
bereit.
|
|