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Personal/Fuhrpark PDF Drucken E-Mail

In unseren vier Rettungswachen sind wir rund um die Uhr im Einsatz. Um dieses zu gewährleisten, beschäftigt der Kreisverband ca. 60 Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter. Weiterhin sind ca. 25 Notärzte/Notärztinnen auf Honorarbasis für den Kreisverband tätig.

Zum Fuhrpark gehören:   

1
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
5
Rettungstransportwagen
(RTW)
1
Mehrzweckfahrzeug
(MZF)
1 Krankentransportwagen
(KTW)
1 Reserve NEF
 
1 Reserve RTW
 

                                                                      


                  
Notarzteinsatzfahrzeug ( NEF )
nef.jpg
nefinnen.jpg
 

 













Rettungstransportwagen ( RTW )

Typ: Kofferaufbau 
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rtwinnen.jpg
 
 
 
 
 

 

 

 


Mehrzweckfahrzeug (MZF )

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Krankentransportwagen ( KTW ) 

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    ktw innen.jpg             
 
 
 
 
 
 
 
 

 
Notfallrettung

Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, im Rahmen der Notfallrettung bei Verletzten oder akut erkrankten Notfallpatienten am Einsatzort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Vermeidung weiterer Schädigungen einer geeigneten Gesundheitsseinrichtung    ( Krankenhaus ) zuzuführen. Diese Aufgabe wird mit entsprechend qualifiziertem Personal und geeigneten Rettungsmitteln sichergestellt.

Krankentransport

Aufgabe des Rettungsdienstes ist es auch, kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern  ( Krankentransport ).

 


Notarzt

Zum Einsatz kommen Ärzte/Ärztinnen die neben ihrem medizinischen Studium die fachliche Qualifikation "Arzt im Rettungsdienst" erworben haben.

 

Rettungsassistent/Rettungsassistentin

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten ist durch das Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten ( Rettungsassistentengesetz - RettAssG ) vom 10. Juli 1989 geregelt und dauert 2 Jahre.

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als  
Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur  
Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei  
Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten  
herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports  
zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke,  
verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht  
Notfallpatienten sind, unter sachlicher Betreuung zu befördern  

 

Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinn

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist durch die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan) vom 7. Dezember 1993 (Nieders. GVBl.S.591) geregelt und umfasst insgesamt 520 Stunden.

Die Ausbildung soll dazu befähigen,

1. Notärztinnen und Notärzte sowie Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten bei der  Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen und bei der Herstellung der Transportfähigkeit von Notfallpatientinnen und -patienten zu unterstützen,

2. bis zur Übernahme der Behandlung durch eine Notärztin oder einen Notarzt oder zum Tätigwerden einer Rettungsassistentin oder eines Rettungsassistenten selbständig Herz-Lungen- Wiederbelebungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Funktionen durchzuführen,

3. eine fachgerechte Betreuung beim qualifizierten Krankentransport zu gewährleisten.

 

 
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